Wer kennt das nicht? Der Brief an den Kunden bzw. Schuldner mit der Rechnung, Zahlungserinnerung oder Mahnung kann postalisch nicht zugestellt werden und kommt zurück. „Unbekannt verzogen“ doch was nun?
Sollte es sich bei deinem Schuldner um ein Unternehmen handeln, kannst du im gemeinsamen Registerportal der Länder unter http://www.handelsregister.de kostenlos nachschauen, denn hier findest du die aktuelle Unternehmensanschrift, die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister und zum Teil die Vereinsregister aller Bundesländer und darüber hinaus die Registerbekanntmachungen (Veröffentlichungen). Die Recherche von Firmen und der Abruf von Veröffentlichungen sind kostenfrei. Für alle übrigen Abrufe fallen Kosten an, worauf jeweils gesondert hingewiesen wird.
Sollte unter der im Handelsregister eingetragenen Adresse nicht zugestellt werden können, kannst du ggf. unter der Privatadresse des eingetragenen Geschäftsführers eine Zustellung veranlassen. Doch die Privatadresse hast du wahrscheinlich nur im seltensten Fall. Wenn der Kunde nicht mehr in seinem alten Büro anzutreffen ist, könnte es dennoch sein, dass er sich in seinen Privaträumen aufhält. Eine Anfrage beim Gewerbeamt kann dir hier wahrscheinlich entscheidende Hinweise auf die Privatanschrift des Kunden liefern.
Ist dein Kunde Verbraucher hast du möglicherweise zuerst versucht diesen über Google bzw. die sozialen Medien ausfindig zu machen. Danach ist deine Anlaufstelle vielleicht das Einwohnermeldeamt. Du machst die Anfrage zur Adressermittlung doch als Antwort erhältst du: „Der Schuldner war unter der von Ihnen angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln.“ Diese Fälle sind in der weiteren Bearbeitung aufwändig, bringen keinen Ertrag und sind oftmals teuer, doch welche Möglichkeiten hast du jetzt noch? Aus unserer täglichen Arbeit wissen wir, wie aufwendig und zum Teil auch schwierig sich die Ermittlung eines Schuldners unter Umständen gestalten kann und im Folgenden möchten wir dir Tipps und Tricks geben, den untergetauchten Schuldner wieder ausfindig zu machen.
Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die am 25.05.2018 in Kraft getreten ist, sieht den besten Schutz für personenbezogene Daten in jenen, die gar nicht erhoben werden. Doch was deine Schuldnerermittlung angeht, da kannst du nicht genug Daten haben.
Grundsätzlich ist eine klare Systematik bei Recherche der neuen, zustellfähigen Adressen unentbehrlich, deshalb solltest du noch bevor du dich auf den Weg zum Einwohnermeldeamt machst, gründlich alle Daten, die du zum Schuldner hast, zusammentragen. Erst dann triffst du eine Entscheidung darüber wie du weiter vorgehst. Schau also, welche Stamm- bzw. Kommunikationsdaten du über den Schuldner hast. Kennst eine Voranschrift oder Telefonnummern, das Geburtsdatum oder vielleicht auch den Geburtsort. Kennst du vielleicht jemanden aus der Familie des Schuldners? Seinen Arbeitgeber etc. Wenn du alle Daten gesammelt hast, kannst du schnell sehen, welche Möglichkeiten du hast. Gibt es Telefonnummern, dann ruf den Schuldner bzw. die Personen an, die über ihn Informationen verfügen könnten. Erkundige dich überall, hat der Schuldner eine E-Mail-Adresse, Facebook, Instagram, Snapchat usw. Halte Stift und Papier bereit und mache dir Notizen.
Wenn das alles nichts hilft, wende dich an einen professionellen Dienstleister wie uns. Für Inkassounternehmen gehört die Schuldnerermittlung unter Inanspruchnahme verschiedener Kooperationspartner und Ämter zur Alltagsroutine. Wir arbeiten mit Auskunfteien wie der Deutschen Post, Schufa und Regis24. Dadurch können wir den Schuldner auch anhand seines Namens bzw. der von ihm bekannten Daten in regelmäßigen Abständen überwachen. Normalerweise prüfen wir mindestens wöchentlich in einem riesigen Bestand von Umzugs-, Adress- und Auskunftei-Datenbanken, ob dein Schuldner gefunden werden kann. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn er sich in einer anderen Stadt anmeldet oder aber auch sein Auto ummeldet.
Für die ganz harten Fälle kann man auch mal einen Außendienstmitarbeiter losschicken bzw. einen Detektiv beauftragen. Wir hoffen, dass du hiermit ein wenig Inspiration bekommen hast, damit du das nächste Mal nicht im Regen stehst, wenn dein Schuldner „unbekannt verzogen“ ist.