Kulturelle und rechtliche Unterschiede sowie Sprachbarrieren sind häufig der Grund dafür, dass deutsche Unternehmen offenen Forderungen nicht nachsetzen, wenn sich der Wohnsitz des Schuldners in Dänemark befindet. Hinzu kommen oftmals hohe und häufig unüberschaubare Beitreibungskosten. Nicht selten schreiben die Firmen ihre Forderungen schlussendlich dennoch ab. Doch wie funktioniert Inkasso in Dänemark eigentlich?
Mit dem folgenden Beitrag soll ein kurzer Einblick in die Inkassobranche Dänemarks gewährt werden. Im Folgenden werden daher sowohl die dortige Inkassobranche als auch einige Unterschiede zur Inkassowirtschaft in Deutschland beschrieben.
In dem kleinen Land nördlich von Schleswig-Holstein versteht man unter Inkasso das geschäftsmäßige Einziehen fremder Forderungen sowie das geschäftsmäßige Einziehen von Forderungen, die nach Fälligkeit gekauft wurden, um diese im eigenen Namen einzuziehen.
Die Tätigkeit von Inkassounternehmen wird in Dänemark durch das dänische Inkassogesetz geregelt. Voraussetzung für die Erbringung von Inkassodienstleistungen ist eine Inkassolizenz. Die Inkassozulassung und die damit verbundene Vergabe der Inkassolizenz werden von der dänischen Polizei erteilt, die auch gleichzeitig die Aufsicht über die Inkassodienstleister übernimmt. Es gibt keine Ausnahmen von dieser Regel, und unabhängig davon, was mit dem Gläubiger oder dem Schuldner vereinbart worden ist, ist es in Dänemark rechtswidrig, Inkassodienstleistungen ohne Lizenz zu erbringen.
Es gibt eine Reihe von Regeln, die eingehalten werden müssen, wenn eine Forderung an ein dänisches Inkassounternehmen übertragen werden soll. Abgesehen davon, dass die Forderung nicht bestritten sein darf, muss der Gläubiger dem Schuldner gemäß § 10 des dänischen Inkassogesetzes eine Zahlungserinnerung zusenden. Diese muss in dänischer Sprache verfasst sein und es müssen gewisse Pflichtangaben enthalten sein. Generell muss die letzte Mahnung alle Informationen enthalten, die der Schuldner benötigt, um die Forderung zu beurteilen. Darüber hinaus muss ersichtlich sein, dass die Forderung bei Nichtzahlung an ein Inkassounternehmen übergeben wird und in Verbindung damit weitere Kosten entstehen können. Die Frist, die dem Schuldner mit der Zahlungsaufforderung gesetzt wird, muss mindestens zehn Tage betragen.
In Dänemark beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre, aber im Gegensatz zu Deutschland beginnt die Verjährungsfrist nicht mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, sondern drei Jahre nach Fälligkeit. Die Verjährung kann gehemmt werden, wenn der Schuldner ein Schuldanerkenntnis unterschreibt oder ein Titel gegen den Schuldner erwirkt wird. In Dänemark ist es für den Schuldner mittlerweile möglich, das Schuldanerkenntnis digital zu unterschreiben. Dieses kann danach elektronisch an den Inkassodienstleister übermittelt werden. Dies geschieht mit einer sogenannten „MitID“, eine einzigartige digitale Signatur, die alle Personen in Dänemark haben.
In Dänemark werden die Inkassokosten anders festgesetzt als in Deutschland. Nach Übertragung der Forderung an das Inkassounternehmen kann man beim Schuldner eine Gebühr in Höhe von 100 DKK geltend machen. Darüber hinaus ergibt sich die Höhe der eigentlichen Inkassovergütung, welche von der Forderungshöhe abhängig ist, aus der Rechtsverordnung (BEK) Nr. 601. Die Inkassovergütung wird beim Schuldner geltend gemacht, aber nicht wie in Deutschland vom Gläubiger geschuldet. Der Gläubiger muss somit auch keine Inkassokosten bei Nichterfolg tragen.
Da unser Schwesterunternehmen die Danske Inkasso dänisch ist und wir Unternehmen bereits seit dem Jahr 2004 mit Inkasso in Dänemark erfolgreich unterstützen, macht es für uns keinen Unterschied, ob dein Schuldner in Dänemark oder Deutschland seinen Geschäfts- bzw. Wohnsitz hat. Wir engagieren wir uns dafür, dass du bekommst, was dir zusteht: Dein Geld!